Wichtige Information: Fristende zur Kassenanmeldung beim Finanzamt


News
Fatih Altunbulak
16.04.2025
Keine Sorge, wir unterstützen Sie!
Ab dem 1. Juli 2025 gilt: Elektronische Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt gemeldet werden. Für bereits bestehende Kassensysteme läuft die Frist zur Nachmeldung am 31. Juli 2025 ab.
Damit Sie sich nicht selbst durch das ELSTER-Portal kämpfen müssen, bieten wir Ihnen die Kassenanmeldung beim Finanzamt direkt über unsere Software an – einfach, sicher und rechtssicher.
Unser Service:
Kassenanmeldung bequem über unsere Software ab Version 8704, die
wir ab sofort sukzessive ausrollen
Ein Assistent , der bei Tageseröffnung oder Tagesabschluss automatisch
gestartet wird, führt in 5 Schritten durch die pflichtgemäße Anmeldung
der Kassen beim Finanzamt
Die Bestätigung vom Finanzamt steht Ihnen nach wenigen Sekunden zur
Verfügung und Sie haben Rechtssicherheit
Einmalige Pauschale: 50 € (netto)
Schnell erledigt, ohne zusätzliche Software oder ELSTER-Zugang
Alternativ können Sie die Anmeldung natürlich auch selbst über ELSTER oder über Ihren Steuerberater durchführen.
Wir sind überzeugt: Die Anmeldung über unsere Software ist in den meisten Fällen der einfachste und kostengünstigste Weg.
Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!
Keine Sorge, wir unterstützen Sie!
Ab dem 1. Juli 2025 gilt: Elektronische Kassensysteme müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt gemeldet werden. Für bereits bestehende Kassensysteme läuft die Frist zur Nachmeldung am 31. Juli 2025 ab.
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Bei Fragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit gerne zur Verfügung!
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