Mitteilungspflicht für im Einsatz befindliche Kassensysteme an das Finanzamt


News
27.01.2025
Derzeit erreichen die Hotline viele Anfragen bezüglich der Anmeldung elektronischer Kassensysteme beim Finanzamt. Anlass ist meist ein Schreiben des Steuerberaters. Hierin wird darauf hingewiesen, dass die seit dem Jahr 2019 angekündigte Kassenmeldepflicht vom Nutzer gegenüber der Finanzverwaltung mittels BMF-Schreiben bekannt gegeben worden ist und bald in Kraft tritt. (BMF-Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 – S 0316-a/19/10011, DStR 2024, 1553, s. Anhang).
Zwei Melderegeln sind hierbei zu beachten:
Meldefrist für Bestandskassen (Anschaffung vor dem 01.07.2025): bis zum Ablauf des 31.07.2025
Meldefrist für Neukassen (Anschaffung nach dem 30.06.2025): gesetzlich vorgesehene monatliche Frist
Anwender der Euronet-Registrierkasse müssen der Meldepflicht demnach also bis spätestens 31.07.2025 nachkommen. Wir arbeiten bereits an der Integration einer einfachen elektronischen Mitteilung „per Knopfdruck“ aus Euronet heraus.
Eine Anmeldung über ELSTER-Formular bzw. ERIC, die seit dem 01.01.2025 möglich ist, ist für die Euronet-Registrierkassen daher nicht erforderlich! Sofern Sie eine von Euronet getrennte Registrierkasse einsetzen, wenden Sie sich zwecks An- bzw. Abmeldung von Kassensystemen an Ihren Steuerberater.
Wir werden Sie automatisch informieren, sobald die Funktion zur An- und Abmeldung von Kassen beim Finanzamt in Euronet zur Verfügung steht.
Derzeit erreichen die Hotline viele Anfragen bezüglich der Anmeldung elektronischer Kassensysteme beim Finanzamt. Anlass ist meist ein Schreiben des Steuerberaters. Hierin wird darauf hingewiesen, dass die seit dem Jahr 2019 angekündigte Kassenmeldepflicht vom Nutzer gegenüber der Finanzverwaltung mittels BMF-Schreiben bekannt gegeben worden ist und bald in Kraft tritt. (BMF-Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 – S 0316-a/19/10011, DStR 2024, 1553, s. Anhang).
Zwei Melderegeln sind hierbei zu beachten:
Meldefrist für Bestandskassen (Anschaffung vor dem 01.07.2025): bis zum Ablauf des 31.07.2025
Meldefrist für Neukassen (Anschaffung nach dem 30.06.2025): gesetzlich vorgesehene monatliche Frist
Anwender der Euronet-Registrierkasse müssen der Meldepflicht demnach also bis spätestens 31.07.2025 nachkommen. Wir arbeiten bereits an der Integration einer einfachen elektronischen Mitteilung „per Knopfdruck“ aus Euronet heraus.
Eine Anmeldung über ELSTER-Formular bzw. ERIC, die seit dem 01.01.2025 möglich ist, ist für die Euronet-Registrierkassen daher nicht erforderlich! Sofern Sie eine von Euronet getrennte Registrierkasse einsetzen, wenden Sie sich zwecks An- bzw. Abmeldung von Kassensystemen an Ihren Steuerberater.
Wir werden Sie automatisch informieren, sobald die Funktion zur An- und Abmeldung von Kassen beim Finanzamt in Euronet zur Verfügung steht.
Weitere News
Mitteilungspflicht für im Einsatz befindliche Kassensysteme an das Finanzamt

News
27.01.2025
Derzeit erreichen die Hotline viele Anfragen bezüglich der Anmeldung elektronischer Kassensysteme beim Finanzamt. Anlass ist meist ein Schreiben des Steuerberaters. Hierin wird darauf hingewiesen, dass die seit dem Jahr 2019 angekündigte Kassenmeldepflicht vom Nutzer gegenüber der Finanzverwaltung mittels BMF-Schreiben bekannt gegeben worden ist und bald in Kraft tritt. (BMF-Schreiben vom 28.06.2024, IV D 2 – S 0316-a/19/10011, DStR 2024, 1553, s. Anhang).
Zwei Melderegeln sind hierbei zu beachten:
Meldefrist für Bestandskassen (Anschaffung vor dem 01.07.2025): bis zum Ablauf des 31.07.2025
Meldefrist für Neukassen (Anschaffung nach dem 30.06.2025): gesetzlich vorgesehene monatliche Frist
Anwender der Euronet-Registrierkasse müssen der Meldepflicht demnach also bis spätestens 31.07.2025 nachkommen. Wir arbeiten bereits an der Integration einer einfachen elektronischen Mitteilung „per Knopfdruck“ aus Euronet heraus.
Eine Anmeldung über ELSTER-Formular bzw. ERIC, die seit dem 01.01.2025 möglich ist, ist für die Euronet-Registrierkassen daher nicht erforderlich! Sofern Sie eine von Euronet getrennte Registrierkasse einsetzen, wenden Sie sich zwecks An- bzw. Abmeldung von Kassensystemen an Ihren Steuerberater.
Wir werden Sie automatisch informieren, sobald die Funktion zur An- und Abmeldung von Kassen beim Finanzamt in Euronet zur Verfügung steht.